Was können wir färben?

Materialvoraussetzungen:

Gut einfärben lassen sich Materialien aus

- Pflanzlichen Fasern = Zellulosefasern
  (z.B. Baumwolle, Viskose, Leinen,...)

- Tierischen Fasern = Eiweißfasern
   (z.B. Seide, Wolle, Kaschmir, Mohair,...)

- der synthetischen Faser Polyamid
   (Nylon, Perlon)

Nur in hellen Farbtönen lassen sich Polyesterfasern (Diolen, Trevira) einfärben.

Polyacrylfasern, auch in Mischungen können wir leider nicht einfärben!

Bei Mischfasern, oder bei der Verwendung mehrerer Materialien in einem Kleidungsstück (Oberstoff, Stickerei, Tüll, Futter,...) ist es besser, wenn Sie telefonisch bei uns nachfragen.

 

Kleidungsvoraussetzungen:

Wir färben ungetragene, neuwertige und auch getragene, gebrauchte Kleidungsstücke. Oftmals lassen sich Farbschädigungen der Kleidungsstücke verbessern oder beheben:

- Verschossene, ausgeblichene Stellen (durch Licht-
  schädigung)

- Flecken

- Helle Stellen (z.B. bei unsachgemäßer Fleckentfernung)

- Verfärbte Teile


Farbvoraussetzungen

Bei der Farbwahl ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um Deckfarben handelt, sondern sich die Farbstoffe mit der ursprünglichen Farbe Ihres Kleidungsstückes mischen.

So läßt sich, z.B. ein Rot in Dunkelrot, Lila, Braun, Schwarz umfärben

jedoch nicht in Gelb (ergibt Orange), Blau (ergibt Lila), Grün (ergibt Braun)


Artikelbeispiele:

- Brautkleider und Asseccoires
  (Schuhe, Handschuhe, Täschchen, Dessous...)

- Kleidungsstücke
  (z.B. Hose, Pulli, Mantel)

- Stoffe
  (z.B. Meterware in Coupons bis 5 m Länge, Gardinen)

- Bettwäsche, Tischwäsche und Handtücher

- Kleinstteile und "Exotische Gegenstände":
  Seidenschuhe, Handschuhe, Spitze und Borte, Tüll,
  Applikationen (z.B. Schleifchen für die Dessous-Industrie),
  Polyamid-Drähte, Angelschnüre, Sicherheits- und
  Etikettierfädchen aus Polyamid, Feuerwehrrettungsleinen,
  Stoffknöpfe